Da die Fehlerursache, sowie die Fehlerbehebung sehr unterschiedlich sein kann, ist es in den meisten Fällen nicht möglich, eine Kostenschätzung ohne Begutachtung des Reparaturgegenstandes per Telefon oder E-Mail abzugeben.
Bitte kommen Sie mit dem defektem Reparaturgegenstand zu uns, wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag (kostenpflichtig bei Ablehnung).
Meist können wir nach der ersten Ansicht Ihres Gerätes eine unverbindliche Kostenschätzung abgeben. Daher ist es auch möglich, dass Sie ein Preislimit setzen, bis zu welchem die Reparatur gemacht werden kann. Wird dieses Preislimit wesentlich überschritten (bis max. 20 Prozent), erhalten Sie auf Wunsch einen Kostenvoranschlag oder Ihr Gerät unrepariert und kostenfrei retour (ausgenommen ev. Portospesen)
KOSTENVORANSCHLAGPAUSCHALEN (incl. MwSt):
Analoge Kameras:
Digitale Kameras:
Objektive:
Film- und Diaprojektoren:
Reparaturgegenstand nach Kostenvoranschlag entsorgen:
Sollten im Einzelfall die KV-Pauschalen nicht ausreichen, werden Sie über die Ablehnungskosten informiert.
Kostenvoranschläge sind 4 Wochen ab Erstellung gültig. Danach retournieren wir das Gerät unrepariert zu den jeweiligen Kostenvoranschlag-Pauschalen.
Nicht reparierte Geräte werden nach 6 Monaten ersatzlos entsorgt !